Sie wäre jetzt Geschichte, die Regionalliga-Saison 2019/20. Am Sonntag wäre der letzte Spieltag gewesen, VfB Lübeck gegen Drochtersen/Assel auf der Lohmühle stand auf dem Spielplan – es wäre wohl das Meisterstück für die Grün-Weißen geworden. Aber die Liga steckt mitten in der Corona-Verlängerung. Vom grünen Rasen geht’s wohl an den grünen Tisch.
VfB engagiert Fachanwalt
Dort könnte des Duell VfB Lübeck gegen VfL Wolfsburg II um den Drittligaaufstieg enden. Erst Ende Juni plant der Norddeutsche Fußballverband eine Entscheidung über die Kernfragen, wie Saisonabbruch, Auf- und Abstiegsregelung – Knackpunkt ist die Wolfsburg-Forderung nach einem Aufstiegsendspiel gegen Lübeck, für das sich acht Regionalligisten in einem Votum ausgesprochen hatten. Der VfB hatte umgehend abgelehnt, sich quasi zum Aufsteiger erklärt, darauf hingewiesen, dass dies „rechtlich wasserdicht“ sei. Um auf Nummer sicher zu gehen, schaltete der VfB gestern zudem eine Fachkanzlei für Sportrecht ein.



"Wir drohen nicht, wollen nur gewappnet sein"
„Das soll überhaupt keine Drohung sein“, erklärt Vorstandssprecher Thomas Schikorra, selbst Anwalt von Beruf, „aber wir müssen gewappnet sein. Es sind schon jetzt Dinge passiert, von denen wir nicht gedacht hatten, dass sie passieren könnten. Und als Vorstand sind wir in der Pflicht, nicht sehenden Auges einen Schaden anzurichten. Da geht es auch um Haftung, zwei von drei Vorständen bei uns sind Ehrenamtler, die sich nicht tage- und wochenlang ausschließlich um den Verein kümmern können.“
NFV befürchtet schweres Geschütz
Im NFV ist man derweil bemüht, die Wogen zu glätten. Denn man befürchtet eine juristische Auseinandersetzung. In der internen Kommunikation wird das deutlich. Da wird befürchtet, dass „schwere Geschütze“ aufgefahren werden – sowohl vom VfB als auch vom VfL, der NFV wähnt sich zwischen den Fronten. Eine Pro-Lübeck-Tendenz ist dabei deutlich erkennbar. Und die Furcht, persönlich haftbar gemacht werden zu können, wenn es Regressansprüche geben sollte.
Covid-19-Passus: DFB will Funktionäre per Satzung schützen
In dieser Frage setzt der Nordverband auf den übergeordneten DFB, der für den 25. Mai einen Außerordentlichen Bundestag einberufen hat. Dann ist exakt das ein Tagesordnungspunkt. Beantragt wird nämlich: „Die zuständigen Entscheidungsträger haften dem DFB und den Mitgliedern des DFB nicht für Schäden, die auf einer Entscheidung, Maßnahme oder einem Unterlassen im Zuge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten außergewöhnlichen Situation betreffend den Betrieb, die Organisation und/oder die Vermarktung der vom DFB oder seinen Mitgliedsverbänden betriebenen Spielklassen beruhen, es sei denn, dem handelnden Entscheidungsträger wird nachgewiesen, dass er seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat. Dies betrifft insbesondere auch die Durch- und Fortführung bzw. die Entscheidung über einen vorzeitigen Abbruch . . . einschließlich Entscheidungen über Auf- und Abstieg.“
Regionalliga-Saison 2019/2020 VfB Lübeck
"Finale" am 17. Juni - früher geht's nicht
Der NFV würde dies gern zeitnah nach dem Bundestag regeln, und dazu einen eigenen Außerordentlichen Verbandstag einberufen, ist sich aber sehr unsicher, welche Fristen er da einhalten muss. Ende Juni hatte man zunächst erklärt, werde über Abbruch, Auf- und Abstieg endgültig entschieden, ein Passus gestattet den Funktionären aber wohl auch die Ladung der geplanten Veranstaltung mit einer Frist von vier Wochen. Würde der NFV heute also laden, dann könnte er die Kuh am 17. Juni vom Eis bekommen.